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Allgemeine Lieferbedingungen WILD
1. Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen werden durch Erteilung des Auftrages vom Besteller verbindlich anerkannt und gelten – sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wurde – für das Vertragsverhältnis zu unseren Kunden sowie alle zukünftigen im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung abzuschließenden Verträge, auch wenn eine Bezugnahme darauf künftig im Einzelfall nicht erfolgen sollte. Andere Bedingungen sind nur bindend, wenn sie ausdrücklich von uns schriftlich anerkannt werden. Dies gilt besonders für Einkaufs- oder Auftragsbedingungen des Bestellers soweit sie zu diesen Bestimmungen in Widerspruch stehen oder einzelne Bestimmungen ausschließen.

Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Übrigen hiervon unberührt; an die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Regelung, welche dem mit der unwirksamen Klausel Erstrebten am nächsten kommt.

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich soweit nicht das Gegenteil aus dem Angebot hervorgeht. Einmal erteilte Aufträge sind für den Besteller bindend, es sei denn, dass dem Rücktritt vom Vertrag unsererseits schriftlich zugestimmt wurde. Der Vertrag gilt mit der Absendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Lieferung selbst als geschlossen. Der Besteller ist zur sofortigen Prüfung unserer Auftragsbestätigung verpflichtet und hat etwaige Abweichungen von seiner Bestellung unverzüglich zu rügen; unterbleibt dies, so richtet sich der Vertragsinhalt nach der Auftragbestätigung.

Allfällige in Katalogen, Prospekten udgl. enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche und mündliche Äußerungen sind nur dann maßgeblich, wenn in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2. Preise

Die Preise verstehen sich franko Völkermarkt, ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Verladung, Versand. Der vereinbarte Preis basiert auf den jeweils aktuellen Material- und Produktionskosten, bei Preisschwankungen über 3% innerhalb des vereinbarten Liefer-Zeitraumes, behalten wir uns das Recht vor, die am Tag der Lieferung gültigen Preise festzusetzen. Durch Vergütung von Kostenanteilen für Vorrichtungen, Werkzeuge o.ä. erwirbt der Besteller kein Anrecht auf diese selbst. Sie bleiben unser ausschließliches Eigentum.

3. Versand, Verpackung

Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, ohne bestimmte Weisung für den Versand wird derselbe nach bestem Ermessen bewirkt. Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer, gleichgültig ob er vom Besteller oder von uns beauftragt wurde, geht die Gefahr auf den Besteller über. Sofern nicht anders vereinbart wurde, wird die Verpackung zu Selbstkosten berechnet. Erfolgt auf Wunsch des Bestellers der Abschluss eines Versicherungsvertrages, so werden wir nur als Vermittler für den Besteller tätig.

4. Lieferung, Lieferzeit

Mehr- oder Minderlieferungen sind uns bis zu 10% der Bestellmenge gestattet, falls nicht schriftlich eine andere Regelung vereinbart wurde.

Sollten Restmengen auf Grund von zu beschaffenden Emballagen nicht beim laufenden Auftrag verbraucht und durch Folgeaufträge in einem angemessenen Zeitraum nicht verarbeitet werden können, so werden diese zu Selbstkosten verrechnet.

Die Einhaltung der Lieferzeit setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen bzw. Materialien voraus.
Der Besteller kann wegen verspäteter Lieferung weder Schadenersatz, Pönalen, Verdienstentgang oder dergleichen verlangen noch vom Kauf zurücktreten.

Betriebsstörungen jeder Art insbesondere Verzögerung bei der Anlieferung von Rohmaterial, Streiks, Maschinendefekte oder Fälle höherer Gewalt ungeachtet dessen, ob wir, unsere Lieferanten und/oder die Transportbetriebe, die für uns transportieren, davon betroffen sind, wie auch Nichteinhalten von Zahlungsbedingungen berechtigen uns, die Lieferzeit hinauszuschieben oder vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir sind zu Teillieferungen, welche als selbständiges Geschäft gelten, berechtigt.

5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat, falls nicht anders vereinbart, innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen sowie allfällige gerichtliche und außergerichtliche Mahn- und Inkassokosten (sei es durch Inkassobüro oder Rechtsanwalt) zu verrechnen. Wechsel übernehmen wir nur nach besonderer Vereinbarung unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

Wir sind berechtigt, im angemessenen Umfang Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, wie auch einer etwaigen Aufrechnung mit sonstigen Ansprüchen, ist auf Seiten des Bestellers ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Der Besteller tritt jetzt schon die ihm aus einer etwaigen Weiterveräußerung der in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Ware gegen seinen Abnehmer zustehenden Vergütungsansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab und nehmen wir diese Abtretung an.

7. Gewährleistung und Haftungsausschluss

Wir gewährleisten, dass die Vertragsprodukte zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Produktionsfehlern sind. Für Entwicklungsfehler oder fehlerhafte Unterlagen des Auftraggebers übernehmen wir keine Gewährleistung, Garantie oder sonstige Haftung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Auslieferung. Wir sind innerhalb der Gewährleistungsfrist berechtigt, nach unserer Wahl unter Ausschluss weitergehender Ansprüche Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder Ersatzlieferung vorzunehmen, sofern nachgewiesen wird, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Ablieferung vorlag. Eine Ersatzlieferung beschränkt sich ausschließlich auf die Ersatzlieferung der mangelhaften Ware. Der Ersatz von allfälligen Umbaukosten oder Folgekosten und dergleichen ist ausgeschlossen. Für eine erbrachte Verbesserung oder eine erfolgte Ersatzlieferung leisten wir nur im denselben Umfang Gewähr, wie die ursprüngliche Lieferung oder Leistung; eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist erfolgt dadurch nicht.

Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Auf unser Verlangen müssen die beanstandeten Teile auf unsere Kosten zurückgeschickt werden.

Eine Haftung unsererseits für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund, einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, schlechte Erfüllung, außervertraglicher Haftung, etc. wird – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, es wird vom Kunden nachgewiesen, dass ein Schaden durch uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und/oder atypische oder unvorhersehbare Folgeschäden wird für sämtliche Verschuldensgrade ausgeschlossen. Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung wird unsere Haftung der Höhe nach mit dem jeweiligen Nettorechnungsbetrag der bestellten Ware und/oder Dienstleistung beschränkt.

8. Beigestellte Materialien

Vom Besteller beigestellte Materialien sind franko Werk Völkermarkt anzuliefern. Eventuell entstehende Fracht- oder Zustellspesen werden belastet. Für alle Mängel an den beigestellten Materialien haftet der Besteller.

09. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Völkermarkt / Kärnten.
Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in A-9020 Klagenfurt.

Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.